Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten gegenüber Kundinnen und Kunden der Haldelain GmbH. Projektspezifische Vereinbarungen in Offerten oder Verträgen haben Vorrang. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, sofern diese von Haldelain ausdrücklich schriftlich oder mündlich akzeptiert wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag entsteht durch schriftliche, elektronische oder mündliche Annahme einer Offerte oder durch tatsächliche Beauftragung. Die Annahme ist verbindlich. Es gilt folgende Hierarchie: individuelle Vereinbarungen, Offerte bzw. Auftragsbestätigung, danach diese AGB.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Offerte. Zusatzleistungen, Mehraufwand und nachträgliche Änderungen werden separat berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
4. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit. Bei Verzögerungen darf Haldelain Termine verschieben und entstehenden Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen.
5. Preise und Zahlung
Rechnungen sind innert 30 Tagen fällig. Haldelain kann Akonto- oder Teilrechnungen einfordern; dies wird vorab kommuniziert.
6. Zahlungsverzug
Nach zwei Zahlungserinnerungen mit einer Frist von je 10 Tagen kann eine Mahngebühr von 5 % des offenen Rechnungsbetrags erhoben werden. Verzugszinsen bleiben vorbehalten. Laufende Leistungen können bis zur Begleichung pausiert werden.
7. Stornierung von Einzelprojekten
Bei Stornierung nach Auftragsbestätigung beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Projektpreises. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
8. Monatsmandate und vorzeitige Auflösung
Bei einem Auflösungswunsch des Kunden kann Haldelain eine pauschale Abgeltung verlangen: drei Monatsraten bei einer Restlaufzeit bis 12 Monate, vier Monatsraten bei einer Restlaufzeit über 12 Monate. Ein Anspruch auf vorzeitige Auflösung besteht nicht; die Zustimmung liegt im Ermessen von Haldelain.
9. Kündigung durch Haldelain
Haldelain darf die Zusammenarbeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn diese nicht zielführend ist, insbesondere bei verspäteter Zahlung, Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten oder mangelnder Professionalität in der Zusammenarbeit. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
10. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die Nutzungsrechte an den finalen Endprodukten. Sämtliche Rechte an Konzepten, Ideen, Rohdaten und offenen Arbeitsdateien verbleiben bei Haldelain.
11. Rohdaten
Rohdaten gehören nicht zur Standardleistung. Bei Herausgabe werden 10 % des Projektpreises (Einzelprojekte) bzw. 10 % der Monatsrate (Mandate) berechnet. Ein genereller Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.
12. Referenznutzung
Haldelain darf fertiggestellte Arbeiten zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nutzen, einschliesslich Website, Präsentationen und Social-Media-Plattformen wie Instagram, LinkedIn oder TikTok.
13. Vertraulichkeit und Kundendaten
Haldelain behandelt vertrauliche Informationen sorgfältig und gibt sie nicht an Dritte weiter. Kundendaten werden ausschliesslich im Rahmen der Zusammenarbeit und nur soweit bearbeitet, wie dies erforderlich ist.
14. Haftung
Haldelain haftet nur für direkte Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgesehen ist.
innert 48h
projekt starten.
Wir freuen uns, von dir und deinem Team zu hören. Ob Konzern oder KMU, Website oder Videocontent, Jahres-Mandat oder Fotoshooting… Euer Bedürfnis steht an erster Stelle.






